SHWP berät in allen Bereichen einer geschäftlichen Aktivität in Deutschland. Die Beratungsleistungen umfassen behördliche Registrierungen, die Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen, Fragen zur Einkommensteuerpflicht, die Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses. Die Beratung im Zusammenhang mit einer Gesellschaftsgründung und die Beratung zu allgemeinen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zählen ebenfalls zum Beratungsspektrum des Japan Desks.
Als Ansprechpartner stehen den Mandanten der SHWP-Partner Izumi Tanaka sowie Masafumi Obi als hochqualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. Sofern spezielle Steuer- oder Rechtsthemen zu bearbeiten sind, arbeitet das Japan Desk eng mit den anderen fachlichen Abteilungen zusammen. In diesen Fällen gewährleisten Izumi Tanaka und Masafumi Obi eine reibungslose Kommunikation.