Dabei müssen die testamentarischen Verfügungen über das Unternehmensvermögen und die gesellschaftsvertraglichen Regelungen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
Ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt der Steuerspezialisten von SHWP in der Nachfolgeplanung ist die Anwendbarkeit der Vergünstigungen für Betriebsvermögen nach den §§ 13a, 13b ErbStG. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, ist es sogar möglich, den Anfall von Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer vollständig zu vermeiden.