Weiterhin eröffnet eine Selbstanzeige die Möglichkeit, bisher nicht oder unvollständig erklärte Einkünfte mit strafbefreiender Wirkung gegenüber dem Finanzamt nachzuerklären. Diese Option bietet sich sowohl für Unternehmer als auch für private Anleger.
Im unternehmerischen Bereich kommt es insbesondere durch die große Komplexität des Steuerrechts nicht selten zu Vorgängen, die steuerstrafrechtlich relevant werden können. Strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Unternehmer und Geschäftsleiter lassen sich dabei mit einer Selbstanzeige vermeiden.
Für Inhaber von bisher verschwiegenen ausländischen Kapitalanlagen schließen sich vor dem Hintergrund zunehmender internationaler Kooperationsmöglichkeiten der Steuerverwaltungen, des automatischen zwischenstaatlichen Informationsaustauschs und des Ankaufs sog. „Daten-CDs“ durch die deutschen Steuerbehörden viele sogenannte „Steuerschlupflöcher“. In diesem Zusammenhang unterstützt SHWP Anleger mit nicht deklariertem ausländischen Kapitalvermögen dabei, die strafrechtlichen Risiken im Wege einer Selbstanzeige zu beseitigen.
Allerdings sind bereits die formalen Hürden für eine erfolgreiche strafbefreiende Selbstanzeige nicht zu unterschätzen. Sie erfordern eine qualifizierte steuerrechtliche Beratung, im Zuge derer sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte innerhalb des 10 Jahre umfassenden Berichtigungszeitraums zutreffend ermittelt und vollständig nacherklärt werden müssen. Mit ihrer umfassenden, langjährigen Erfahrung konnten die Berater von SHWP bis heute sämtliche betreuten Selbstanzeigefälle erfolgreich für die Mandanten abschließen.