Neben der eigentlichen Jahresabschlussprüfung können sich vielfältige Anlässe für Prüfungen ergeben. Neben branchen- oder anlassbezogenen gesetzlichen Bestimmungen, die eine Prüfung erforderlich
machen, steigt auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige. In manchen Fällen wird auch eine besondere Vertraulichkeit gewünscht.
Anlässe
für Sonderprüfungen können sein:
Gründungs- und Sacheinlageprüfungen
Aktienrechtliche Sonderprüfungen
Verschmelzungsprüfungen
WpHG-Prüfungen
Prüfungen nach dem EEG
Prüfung von Risikomanagementsystemen
Unterschlagungsprüfungen
Als unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesllschaft kann SHWP die Ordnungsmäßigkeit der Informationen für den gewünschten Anlass verlässlich und effizient bestätigen.